In der außergerichtlichen Schuldnerberatung wird den Menschen geholfen, deren monatliche Ausgaben, die monatlichen Einnahmen und das eventuell vorhandene Vermögen übersteigen. Es wird anhand der bestehenden finanziellen Situation ein Zahlungsplan aufgestellt. Dabei wird ermittelt, wieviel Geld der Schuldner monatlich insgesamt zur Rückzahlung seiner Schulden zur Verfügung hat.
Manche Personen verfügen jedoch weder über Einkommen, noch Vermögen. Den Gläubigern kann somit auch kein Geld zur Rückzahlung angeboten werden. Hier kommt der sog. Nullplan ins Spiel.
Was ist ein Nullplan?
Voraussetzung jeder Privatinsolvenz ist der außergerichtliche Versuch sich mit den Gläubigern über eine Rückzahlung seiner Schulden zu einigen. Verfügt der Schuldner über kein Geld zur Rückzahlung, z.B. weil er nicht arbeitsfähig ist, so kann den Gläubigern auch keine Ratenzahlung angeboten werden.
Es wird ein Nullplan erstellt.Weshalb wird ein Nullplan erstellt?
Die außergerichtliche Schuldnerberatung ist stets Voraussetzung für den Start in das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren. Liegt kein Geld beim Schuldner vor, wird in dem Plan geregelt, welche Schulden bestehen und dem Gläubiger damit gleichzeitig mitgeteilt, dass der Schuldner über keinerlei Vermögenswerte verfügt.
Gläubiger | Forderung | Rate |
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Telefonservice | 1.542,32 € | 0,00 € |
Shop im web | 584,00 € | 0,00 € |
Pay now, buy later | 3.556,12 € | 0,00 € |
In der Praxis lässt sich in der Regel kein Gläubiger auf einen Nullplan ein, da er zustimmen müsste auf seine Forderung zu verzichten.
Schuldnerberatung für Menschen ohne Geld?
Damit ist erklärt, dass eine außergerichtliche Schuldnerberatung auch für Menschen ohne verwertbare finanziellen Mittel geeignet ist, den Weg in ein schuldenfreies Leben zu ebnen. Ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gibt es auch kein Privatinsolvenzverfahren mit der Aussicht auf eine Restschuldbefreiung.