Eine private Zahlungsunfähigkeit kann viele Ursachen haben. Ein Unfall, eine Krankheit oder eine Scheidung. Viele scheuen die Privatinsolvenz vor Angst, ihre selbstgenutzte Immobilie zu verlieren. Aber ist das wirklich immer so?
Knapp die Hälfte aller Deutschen leben in ihren eigenen vier Wänden (Quelle: Statista). Ca. 6 Mio Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Somit sind logischerweise auch viele Menschen im Land von Überschuldung betroffen, welche gleichzeitig in ihrer eigenen Immobilie leben.
Viele davon scheuen den Gang zum Schuldnerberater, aus Angst davor, ihr mühsam Erspartes, unter Umständen mit viel eigener Kraft gebautes oder ausgebautes Eigentum zu verlieren. Schuldnerberatung und Insolvenz sind Tabuthemen. Wer gibt schon gerne zu, dass er nicht mehr zahlen kann und dies ist beim Verlust des Eigenheims, vor den Nachbarn dann offensichtlich.
Zwangsvollstreckung während der außergerichtlichen Schuldnerberatung
Die außergerichtliche Schuldenberatung führt weder zu einer Pfändung, noch zu einer Verwertung von Vermögen des Schuldners. Alle Gläubiger werden angeschrieben und gebeten, mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ruhen zu lassen. Daran halten sich auch die meisten, denn kein Gläubiger möchte auf eine Zwangsvollstreckung angewiesen sein, die in der Regel keine volle Befriedigung durch Zahlung verschafft. Die Zwangsvollstreckung bedeutet für den Gläubiger darüber hinaus einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand. Wenn Aussicht darauf besteht auf anderem Weg noch zu seinem Geld zu kommen, lassen sich die Gläubiger in der Regel auf Lösungsvorschläge ein.
Im Rahmen der Beratung wird genau erfasst, welche finanzielle Ausgangssituation vorliegt, welche Mittel zur Verfügung stehen, wie hoch die Schulden sind und welche Schritte unternommen werden können, um die Privatinsolvenz abzuwenden.
Außergerichtliche Schuldnerberatung vermeidet Privatinsolvenz
Ca. 6.000.000 Menschen pro Jahr gelten als überschuldet. Aber nur ca. 60.000 Menschen melden im Jahr eine Privatinsolvenz an.
Was passiert, wenn die außergerichtliche Schuldenberatung erfolglos ist?
Besteht keine Aussicht die Schulden im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenberatung zu bereinigen, sei es, weil ein oder mehrere Gläubiger mit dem vorgelegten Zahlungsplan nicht einverstanden ist, sei es weil ein Nullplan vorgelegt werden muss, also der Schuldner kein Geld hat, so muss zur Erlangung von Schuldenfreiheit ein Antrag auf Privatinsolvenz ans örtlich zuständige Amtsgericht gestellt werden.
Wohnen im Eigenheim trotz Privatinsolvenz
Grundsätzlich wird der Insolvenzverwalter alle Vermögensgegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Denn das Ziel des Insolvenzverfahrens besteht in der Gläubigerbefriedigung. Nur wenn dies innerhalb der 3 Jahre nicht gelingt, obwohl der Schuldner alles hierfür getan hat, wird die Restschuldbefreiung erteilt und die Gläubiger verlieren ihre (restlichen) Ansprüche.
Eine selbstgenutzte Immobilie kann aber „wertlos“ sein, wenn hohe Schulden auf ihr lasten. Dann verspricht die Verwertung im Rahmen einer Zwangsversteigerung keinen Erfolg. In diesem Fall kann der Schuldner beim Insolvenzverwalter die Freigabe der Immobilie erbitten. Wenn der Insolvenzverwalter die Freigabe der Immobilie erteilt, kann weiter darin gewohnt werden.
Es ist also unter Umständen möglich in der eigenen Immobilie zu leben, trotz Privatinsolvenz.
Während der Privatinsolvenz entscheidet allein der Insolvenzverwalter, was mit ihrem Vermögen und ihren Einkünften geschieht. Darum sprechen sie mit ihm, wenn sie die Freigabe von Vermögenswerten oder Einkünften erreichen möchten.
Die Privatinsolvenz hat, wie die außergerichtliche Schuldnerberatung das Ziel, die Gläubiger mit ihren Ansprüchen zufrieden zu stellen. Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren ist der, dass mit einer außergerichtlichen Schuldnerberatung versucht wird, eine Einigung auf Grundlage eines Zahlungsplans zu erstellen. Den Gläubigern werden Raten angeboten, die unter Berücksichtigung des Einkommens, des Vermögens und der Zahlungspflichten errechnet werden. Jeder Schuldner sollte sich dabei bemühen, möglichst hohe Raten anzubieten.
Wird der Zahlungsplan von den Gläubigern abgelehnt, ist eine Privatinsolvenz nötig und dann tritt der Schuldner alle seine Einkünfte und sein Vermögen an die Insolvenzmasse ab. Der Insolvenzverwalter ist nun derjenige, der Raten festlegt. Er ist allein den Gläubigern verpflichtet. Natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aber eben auch mit den gesetzlichen Verpflichtungen.
Verkaufen sie ihre Immobilie frühzeitig, wenn Überschuldung droht
Wenn Sie ihre Finanzen im Griff haben und durch einen Unglücksfall schnell absehbar ist, dass die Darlehensraten das zukünftige Einkommen um ein Vielfaches übersteigen, wenn kein finanzieller Ausweg in Sicht ist, dann sollten sie ihre Immobilie selber verkaufen. In der Regel werden auf dem freien Markt weitaus höhere Preise erzielt, als bei einer Zwangsversteigerung. Sie sparen sich die weiteren Raten und Zinsen und haben darüber hinaus mehr Zeit sich eine bezahlbare und schöne neue Wohnung zu suchen.
Haben Sie schon einmal daran gedacht Wohngeld zu beantragen?
Seit Januar 2023 gibt es das sog. „Wohngeld Plus“. Auch Eigenheimbesitzer erhalten einen Zuschuss vom Staat, sofern ihr Einkommen des festgeschriebenen Höchstsatz nicht übersteigt. Wohngeld erhält man auf Antrag bei der örtlich zuständigen Behörde. Diese finden sie am besten, wenn sie googlen. Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.