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Wann löscht die Schufa meine Daten?

Nachdem sich viele Verbraucher, die zu recht aber manchmal auch zu unrecht bei der Schufa gespeichert waren, in der Vergangenheit geärgert haben, hat die Schufa nun die Einträge von rund 250 000 Verbraucherinnen und Verbrauchern gelöscht.

Damit verbessert sich die Bonität der davon betroffenen Personen schlagartig.

Hintergrund ist ein laufendes Gerichtsverfahren, das der BGH ausgesetzt hat, um dem EuGH die Frage vorzulegen, ob private Auskunfteien überhaupt dazu berechtigt sind, die Daten des Insolvenzportals länger zu speichern, als sie dort einsehbar sind.

Auf dem öffentlich einsehbaren Insolvenzportal wird jede Person für 6 Monate gespeichert, der eine Restschuldbefreiung erteilt worden ist.

Eine Restschuldbefreiung erhält jede Person nachdem sie erfolgreich eine Privatinsolvenz durchlaufen hat. Derzeit beträgt die Frist hierzu 3 Jahre. Jede überschuldete Person kann sich so von den meisten Schulden befreien und eine schuldenfreie Zukunft starten.

So ging es auch einem ehemaligen Selbständigen, der das Gerichtsverfahren angestossen hat. Er war mit seinem Betrieb zahlungsunfähig geworden, hatte erfolgreich eine Privatinsolvenz durchlaufen und war nun wieder schuldenfrei. Doch weil die Schufa seine Daten immer noch gespeichert hatte, fand er keine Mietwohnung.

Das erste Gericht gab ihm Recht. Die Schufa hat nun erklärt, trotz des noch laufenden Gerichtsverfahrens ihre Praxis umzustellen und auch zukünftig alle gespeicherten Daten über Schuldner, die erfolgreich nach dem Versuch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erhalten, das Privatinsolvenzverfahren durchlaufen hatten, nach 6 Monaten zu löschen.

Gericht und EuGH Gutachten zweifeln an bisheriger Schufa Praxis

Nachdem die Schufa gegen die Entscheidung der ersten Instanz ein Rechtsmittel eingelegt hatte, gab auch der Bundesgerichtshof (BGH) seine Zweifel an der Praxis kund. Er setzte das Verfahren aus, um es dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen. Die Speicherung der Daten durch die Schufa könnten gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Der Generanwalt beim EuGH hat nun sein Gutachten vorgelegt, in welchem er zu dem Schluss kommt, die bisherige Praxis der Schufa, Daten über ehemalige Schuldner länger als öffentliche Register zu speichern, sei rechtswidrig.

Vermutlich um Schadensersatzforderungen vorzubeugen, hat die Schufa nun die Frist der Datenspeicherung von 3 Jahren auf 6 Monaten verkürzt.

Natürlich gilt die Pflicht zur Löschung der Daten durch die Schufa nur für die Schulden, die durch eine Privatinsolvenz von der Restschuldbefreiung erfasst wurden. Neue Schulden und solche, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, bleiben bei der Schufa gespeichert.

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Der Inhalt dieser Webside ersetzt keine persönliche Beratung, sondern soll einen Überblick über die Möglichkeiten, den Ablauf und das Ergebnis der außergerichtlichen Schuldnerberatung gewähren.